Vorstand

Der Vorstand leitet die Stiftung, verwaltet das Stiftungsvermögen und plant die Projekte. Zudem ist er auch für die Kommunikation nach außen verantwortlich.

Kuratorium

Das Kuratorium entspricht dem Aufsichtsrat der Bürgerstiftung. Es überwacht und berät den Vorstand bei der Umsetzung des Stiftungszwecks. Zudem berät und unterstützt das Kuratorium den Vorstand bei der Umsetzung der Projekte.

Das Kuratorium besteht aus den Mitgliedern:

– Prof. Dr. Eduard Jochum (Vorsitzender)
– Georg Spieß (stellv. Vorsitzender)
– Marika Vatter (Bürgermeisterin) – Vertreterin der Gemeinde Geiselberg
– Ralf Weißmann
– Markus Edinger
– Alexander Kostal
– Mathias Leineweber
– Sidny Morcinczyk
– Beate Schenck
– Ulrich Stahl
– Uwe Stegner

Stifterrat

Wer mit einer Zustiftung von mind. 250,– EUR zum Stiftungsvermögen beiträgt, hat die Möglichkeit im Stifterrat aktiv zu werden. Der Stifterrat wählt das Kuratorium und wird regelmäßig (mind. 1x jährlich) über die aktuellen Projekte und den Vermögens- und Wirtschaftsplan der Stiftung informiert.

Stifter

Grundsätzlich kann jeder Stifter der Bürgerstiftung Geiselberg werden. Alle Stifter bestimmen die Mitglieder des Vorstandes. Jede finanzielle Unterstützung hilft uns zweckgebundene Projekte zu planen und durchzuführen. Sei es durch eine Zustiftung, eine Spende oder eine zweckgebundene Erbschaft.

Die Ausrichtung der Bürgerstiftung Geiselberg

Die Satzung der Bürgerstiftung Geiselberg erklärt den Rahmen, innerhalb dessen die Stiftung arbeitet, wie sie arbeitet, sich organisiert und welchem Zweck sie dient:

Unsere Förderrichtlinien verdeutlichen, woher die Fördergelder kommen, welche Fördervoraussetzungen gelten, was von der Bürgerstiftung Geiselberg gefördert wird und wie das Antragsverfahren aussieht.

Einen entsprechenden Förderantrag finden Sie hier.